Bei manchen größeren Limousinen oder den in Reiterkreisen immer beliebteren SUVs ist eine Anhängelasterhöhung möglich. Allerdings ist die Erhöhung nicht nur vom Modell, sondern auch vom individuellen Fahrzeug abhängig.
Unter Anhängelasterhöhung für Kombi und SUV ist die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges zu verstehen. Allerdings darf man mit dem schweren Gespann dann nur bis zu einer Steigung von maximal 8 Prozent fahren. Wer also in den Bergen unterwegs ist, muss dies beachten. Weiter zu beachten ist das letztlich erreichbare Zuggesamtgewicht, das ebefalls nicht überschritten werden darf.
Anhängelasterhöhung für PKW (Fahrzeugklasse M)
Ob eine Anhängelasterhöhung grundsätzlich möglich ist, hängt vom Fahrzeug ab. Nach Aussage von Herrn Rainer Cervinka der Firma S.K. Handels GmbH ist die Erhöhung bei vielen Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M) auf das maximal zulässige Gesamtgewicht möglich, die serienmäßige Stützlast bleibt unverändert. So darf der Audi A 6 zum Beispiel serienmäßig 1,8 Tonnen ziehen, laut S.K. Handels GmbH ist jedoch eine Erhöhung auf maximal 2,5 Tonnen bzw. 2.450 Kg (max. Gesamtgewicht) möglich.
Bessere Chancen für Fahrzeuge mit „Geländeeigenschaften“
Bessere Karten haben die Fahrer von Nutzfahrzeugen, SUVs und Geländewagen, welche die Kriterien der Fahrzeugklasse M1G für Geländeeigenschaften erfüllen.
Die Kriterien sind in der Richtlinie 2007/46/EG, ANHANG II, Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, geregelt. Im Abschnitt 4 finden sich endlich die genauen Bestimmungen:
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Bei diesen Fahrzeugen ist die Erhöhung auf das Anderthalbfache des zulässigen Gesamtgewichts möglich, maximal jedoch 3,5 Tonnen. Auch bei M1G- Fahrzeugen bleibt die Stützlast wie gehabt. Ob das SUV ein „M1G“ ist, findet man im Zulassungsschein unter den Punkt J (rechts, zweite Spalte).
Entscheidend: D-Wert der Anhängerkupplung
Entscheidend für eine hohe Anhängelast ist hier der sog. „D-Wert“ der Anhängerkupplung, der die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug und Anhänger beschreibt und in Kilonewton (kN) angegeben wird. (Weitere Informationen dazu in Wikipedia).
Zunächst ist zu prüfen, ob der D-Wert der vorhandenen Anhängerkupplung – egal, ob es sich um eine abnehmbare oder starre Einrichtung handelt – für eine Anhängelasterhöhung ausreicht. Der D-Wert steht am Typenschild in der Nähe der Steckdosenhalterung.
Ist dies nicht der Fall, benötigt das Fahrzeug eine entsprechend starke Anhängerkupplung, die TÜV-geprüft und zugelassen ist. Im Internet finden sich auf das Stichwort „Anhängelasterhöhung“ jede Menge Unternehmen, die diesen Service anbieten. Beispielhaft seien hier die S.K. Handels GmbH und die Firma Scholz genannt, die auch anbieten, spezielle Modelle zu konzipieren, wenn es keine serienmäßigen Kupplungen geben sollte.
Für welche Fahrzeuge gibt es Standardkupplungen?
Es gibt bereits eine große Bandbreite von Fahrzeugen, die mit bereits TÜV-geprüften und zugelassenen neuen Anhängerkupplungen zur Anhängelasterhöhung ausgerüstet werden können. Auf den Webseiten der genannten Unternehmen findet man alphabetisch geordnet zu zahlreichen Fahrzeugen die maximal erlaubte Anhängelasterhöhung und die Preise für die neue Anhängerkupplung.
Wie läuft die Abwicklung?
Wer nun glaubt, jedes Fahrzeugmodell – zum Beispiel BMW 520d Touring mit Automatic Getriebe Steptronic – habe immer dieselbe Anhängelast und auch potenzielle Anhängelasterhöhung, der irrt. Nach Aussage der Firma Scholz habe zwar dieser Wagen grundsätzlich eine bestimmte Anhängelast, die Bandbreiten der Anhängelasterhöhung könnten aber innerhalb einer Modellreihe variieren.
Daher benötigen die Firmen für eine reibungslose Abwicklung eine Kopie des Fahrzeugscheins oder des COC-Papiers bei Importfahrzeugen, um überprüfen zu können, welche Anhängelasterhöhung für konkret dieses individuelle Fahrzeug möglich ist, ob es dafür eine bereits zugelassene Kupplung gibt oder ob eine Spezialanfertigung erforderlich ist. Der Kunde erhält dann ein Angebot über den Kostenrahmen, der sich in der Regel (bei Standardmodellen) zwischen 800 und 1.100 Euro bewegt. Darin sind vier bis fünf Stunden Montage und der Elektrosatz allerdings nicht inbegriffen.
Es ist daher auch nicht notwendig, für eine Anhängelasterhöhung unbedingt einen Dienstleister vor Ort zu wählen, vielmehr schicken die Händler den Bausatz der neuen Kupplung inklusive Gutachten auch an die Werkstatt des Kunden, die dann die Montage übernehmen kann.
Beim Neukauf vorher überprüfen!
Wer sich ein Neufahrzeug u.a. auch für die Nutzung mit Pferdeanhänger kauft und etwas mehr Anhängelast benötigt als serienmäßig angegeben, sollte bereits im Vorwege die Möglichkeiten einer Anhängelasterhöhung überprüfen. So könnte zum Beispiel ein VW Amarok von Anfang an mit einer entsprechenden Kupplung für 3,5 Tonnen ausgestattet werden, was sicherlich preislich günstiger ist als ihn mit einer Kupplung in der Standardausstattung mit 2,8 Tonnen Zuglast zu bestellen, um ihn anschließend umzurüsten.