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Anhängerführerschein: Keine reine Formalität

Von Doris Jessen, geschrieben am 5. Oktober 2019

Gespann-Führerschein
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Pferdeanhaenger-Zugfahrzeug-BMW-X3-Web-43-von-70Seit 13. Januar 2013 darf man auch mit einem „neueren“ Führerschein (erworben nach dem 1. Januar 1999) ein  (Pferde)Anhänger-Gespann mit bis zu  3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Das reicht aber maximal für ein leichtes Zugfahrzeug mit einem „Anderthalber“-Pferdeanhänger aus. Für den Betrieb von schweren Anhängern ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die Führerschein-Klasse BE erforderlich. 

Führerscheine, die vor der Einführung der Neuregelung nach altem Recht erteilt wurden, sind auch nach Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts weiter gültig. Bei einem freiwilligen Umtausch des Führerscheins werden in den neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten Klassen entsprechen. Da das alte deutsche Führerscheinrecht keinen eigenständigen Anhängerführerschein kannte, ist den Inhabern dieser Führerscheine auch das Mitführen von Anhängern erlaubt.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erwerb der BE-Klasse sind wie folgt: Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und der Bewerber muss die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzen oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllen (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).

Praktische Ausbildung

Nach Aussage von Hauke Wandrowsky, Inhaber der Fahrschule Marz in Kiel, benötigen die Fahrschüler im Durchschnitt inklusive der drei Sonderfahrten auf Landstraßen, einer Autobahn- und einer Beleuchtungsfahrt rund zehn bis zwölf Fahrstunden. In der praktischen Ausbildung lernt der Schüler nicht nur das reine Fahren, sondern auch das An- und Abkuppeln, die Ladungssicherung (bei Pferdeanhängern zum Beispiel für Utensilien im Frontbereich) oder die Sicherung der Plane, soweit diese vorhanden ist. Rückwärtsfahrten mit Hilfe eines Einweisers (auch um die Ecke) werden zunächst auf Parkplätzen geübt. Außerdem sind Beleuchtungs- und Reifenkontrolle, das korrekte Anbringen der Sicherungskeile und die Bedienung unterschiedlicher Antischlingerkupplungssysteme sind Gegenstand der Ausbildung.

Was will der Prüfer sehen?

Je nach Fahrzeugtyp muss der Prüfling vor der Fahrt die Plane überprüfen, ob sich zum Beispiel Wasserpfützen auf dem Dach gebildet haben, die Beleuchtung kontrollieren und das Fahrzeug korrekt ankuppeln. Die Prüfungsfahrt sieht auch das Rückwärtsfahren von einer Straßenseite in eine links gegenüber liegende Einfahrt vor, in die der Prüfling korrekt einfädeln muss.
Die Prüfung besteht aus dem Aufgabenteil „Trennen und Verbinden“ und der eigentlichen Fahrt, wobei jeder Teil einzeln bestanden werden muss, andernfalls kann man auch nur den nicht bestandenen Teil nachholen.

Ausbildungsdauer und Kosten

Zu den durchschnittlich zehn Fahrstunden (ab 40 Euro) kommen noch die Prüfungsfahrt (ab 80 Euro) und die Prüfungsgebühren (ab 85 Euro) hinzu. Alles zusammen beläuft sich dies auf etwa ab 560 Euro. Die Preise können von Stadt zu Stadt variieren.

Zur Führerscheinregelung seit 13. Januar 2013.

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