Anhängerführerschein: Keine reine Formalität
Seit 13. Januar 2013 darf man auch mit einem „neueren“ Führerschein (erworben nach dem 1. Januar 1999) ein (Pferde)Anhänger-Gespann mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Das reicht aber maximal für ein leichtes Zugfahrzeug mit einem „Anderthalber“-Pferdeanhänger aus. Für den Betrieb von schweren Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die Führerschein-Klasse BE erforderlich.