Reiselustige Pferdesportler, die in grenznahen Regionen wohnen, fahren gerne einmal ins Nachbarland. Was sie dafür wissen sollten: Es gelten unterschiedliche Regelungen für die Anbringung des Bremsseiles in einer Abreißseil-Öse am Zugfahrzeug. Werden sie nicht beachtet, müssen sich auch deutsche Anhängerfahrer auf ein hohes Geldbußen einstellen.
In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse – und dazu gehören alle Pferdeanhänger – zusätzlich mit einem 1 Meter langen Abreiß-, Sicherungs- oder Bremsseil gesichert. Es ist grundsätzlich erlaubt, das Seil in einer Schlinge nur über die Kupplung zu legen.
Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Abreißseil-Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht sind. Der Karabinerhaken des Sicherungsseiles soll in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern. Ist das nicht möglich, genügt es in Deutschland, das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.
Österreich
In Österreich benötigen alle Anhänger ohne Bremse, also auch Anhänger unter 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Spezielle Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor, wie in Deutschland reicht es im Allgemeinen aus, das Bremsseil über die Anhängerkupplung zu legen.
Nur wenn keine Sicherungsverbindung vorhanden ist, wird dies mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Das Bußgeld droht nicht nur dem Fahrzeugführer, sondern auch dem Fahrzeughalter!
Aber Vorsicht: In anderen Ländern gelten strengere Vorschriften.
Schweiz
In der Schweiz müssen auch alle Anhänger ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug gekoppelt werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung für die Verbindung bewährt haben. Auch die Anbringung des Seiles an der Abschleppöse müsste demnach ausreichen. Nicht ausreichend dagegen ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 600 Schweizer Franken (ca. 560 Euro).
Niederlande
Alle Anhänger (sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg als auch gebremste Anhänger über 750 kg) benötigen ein Sicherungsseil. Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse (daher „Hollandöse) oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird. Informationen zur korrekten Anbringung findet man auf den Internetseiten des niederländischen Partnerclubs ANWB.
Das Bußgeld bei Nichtbeachtung beträgt bis zu 250 Euro.
Nachrüstung möglich
Die gute Nachricht ist: Man kann die vorgeschriebene Öse recht einfach nachrüsten. Wie immer bietet das Internet eine Vielzahl von Varianten auf die Stichwörter „Abreißseil Öse nachrüsten“ oder „Hollandöse„.