Wie die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer e.V. (VFD) meldet, war sie in gleich zwei Fällen mit ihrer Klage gegen Reitverbote erfolgreich: So sind die weitreichenden Reitverbote in den Wäldern des Kreises Wesel seit dem 1. September aufgehoben. Nach Bottrop, Düren, Lippe, Recklinghausen, Mönchengladbach, Viersen und Essen und Wesel musste nun auch die Stadt Wuppertal ihre Allgemeinverfügung aufheben. Es gilt die grundsätzliche Reiterlaubnis aus dem Landesnaturschutzgesetz.
Seit Ende 2017 war das Reiten in den genannten Gebieten ausschließlich auf Reitwegen zugelassen, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild gekennzeichnet sind. Dagegen hat die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), vertreten durch ihren Landesverband NRW, gemeinsam mit Privatpersonen mehrere Klagen erhoben.
Region Wesel
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Mai 2022 festgestellt, dass die Reitregelung des Kreises Wesel nicht rechtmäßig erlassen worden ist, da es keine ausreichende Begründung für die weitreichenden Reitverbote gibt. Daraufhin hat der Kreis Wesel die Allgemeinverfügung zum 01.09.2022 aufgehoben.
Region Wuppertal
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23. August 2022 die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal aufgehoben, mit der das Reiten in allen Wuppertaler Wäldern abseits der Reitwege verboten worden war. Das Gericht erkennt keine ausreichende Begründung für die weitreichenden Reitverbote in sämtlichen Wäldern der Stadt. Es sieht auch keine so gravierenden Konfliktsituationen zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden, dass eine Beschränkung des Reitens auf Sonderwege notwendig wäre.
Wo darf geritten werden?
Ab sofort ist das Reiten in allen Wäldern des Kreises damit zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Selbstverständlich dürfen auch alle bestehenden Reitwege weiterhin beritten werden. Das Reiten im Wald geschieht dabei auf eigene Gefahr. Reiter haben auf andere Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen. Eine Begegnung im Schritt und ein netter Gruß sollten selbstverständlich sein.
Reitwege
Für die Anlage und Unterhaltung der Reitwege, aber auch für Schäden, die durch das Reiten entstehen sollten, wird die sogenannte Reitabgabe erhoben. Diese sollen alle Personen zahlen, die außerhalb von Privatanlagen reiten oder ihre Pferde führen wollen. Wenn Reitwege nach der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild (Symbol „Reiter“) ausgeschildert sind, dürfen sie ausschließlich zum Reiten genutzt werden. Radfahren oder Spazierengehen ist auf diesen Wegen nicht zugelassen.
Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer (VFD)
Die VFD setzt sich seit ihrer Gründung vor fast 50 Jahren für ein liberales und entgeltfreies Betretungsrecht in den Wäldern ein – insbesondere für Menschen, die mit ihren Pferden, Eseln oder Mulis unterwegs sind. Seit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2016/17 ist der Verband gegen mehr als zehn Allgemeinverfügungen von Kreisen und kreisfreien Städten gerichtlich vorgegangen. In allen Fällen, die bisher durch Urteil oder Vergleich entschieden worden sind, wurden Reitverbote zurückgenommen.
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) steht sehr gerne für einen Austausch zur Verfügung.