Wer einen Pferdeanhänger zulassen möchte, hat die Wahl zwischen einem schwarzen und grünen KFZ-Kennzeichen.
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der KFZ-Steuer befreit, das gilt nicht nur für Pferdeanhänger, sondern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie z.B. Traktoren. Dringend zu empfehlen ist aber – wenn dafür auch keine Pflicht besteht – eine Haftpflichtversicherung. Denn laut § 7 des Straßenverkehrsgesetzes haften die Halter von PKW und Anhängern gemeinsam, wenn bei einem Unfall ein Schaden passiert.
Wer seinen Pferdeanhänger mit einem grünen KFZ-Kennzeichen fährt, ist auf den Einsatz zu Sportzwecken beschränkt. Es ist also nicht erlaubt, anderes Gut zu befördern. Mit dem schwarzen Nummernschild gibt es keine Steuerbefreiung und die Nutzung ist für alle Güter erlaubt, also zum Beispiel auch für den Transport von Futter oder einen Umzug.
Was kosten die Steuern?
Laut Auskunft des Hamburger Finanzamtes für Verkehrssteuern werden die Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet:
Je 200 kg kostet es 7,46 Euro. Für die typischen Gewichtsklassen ergeben sich folgende Steuerbeträge:
Bis 1,6 t => 59 €
2,0 => 74 €
2,4 = > 89 €
Bis 2,8 => 104 €
Bis 3,0 t => 111 €
Bis 3,6 => 134 €
Wie steht es um die Versicherung bei grünem KFZ-Kennzeichen?
Die Steuerbefreiung hat allerdings nichts mit der Haftung bei Unfällen zu tun: Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. Damit haften nach § 7 Abs.1 StVG auch die Halter eines Pferdeanhängers, wenn durch einen Unfall beim Betrieb des Anhängers ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Beide (Halter des Pkw und der Halter des Anhängers) haften nun gemeinsam (gesamtschuldnerisch).
Nach Aussage der Zulassungsbehörde wird zwar die Haftpflichtversicherung bei der Pferdeanhänger-Anmeldung mit grünem Kennzeichen nicht überprüft, und solange der Anhänger zusammen mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ein. Anders sieht es aus, wenn der Anhänger zum Beispiel beim Parken auf einem abschüssigen Gelände schlecht gesichert ist oder sich die Handbremse löst. Dann haftet der Halter und daher ist es dringend zu empfehlen, auch dafür eine Versicherung abzuschließen. Erfreulich gering sind in diesem Fall die Kosten, die je Tonne zulässigen Gesamtgewichtes rund 15 Euro pro Jahr für die Haftpflichtversicherung, inklusive Teilkasko rund 25 Euro betragen (grobe Richtwerte!).
Weitere Infos zum Haftungsfragen bei der Nutzung eigener und fremder Pferdeanhänger hier.
Abbildung (c) www.Bussgeld-Info.de