Während früher die 100-km/h-Regelung nur für eingetragene KFZ-Anhänger-Kombinationen galt, gibt es heute andere Voraussetzungen für die Tempo-100-Regeling für Gespanne. Der Beitrag soll Licht ins Dunkel bringen.
Immer wieder entsteht in Reiterkreisen die Diskussion, wann man mit einem Pferdeanhänger, an dessen Heck die bekannte 100-er Plakette angebracht ist, tatsächlich auch so schnell fahren darf. Welche Rolle spielt zum Beispiel das Gewicht des Zugfahrzeuges? Und wenn ja – Leergewicht oder zulässiges Gesamtgewicht? Die gleiche Frage gilt für das Gewicht des Pferdeanhängers. Darf man mit einem leeren, etwa 850 kg wiegenden Anhänger 100 km/h fahren und mit dem voll beladenen 2,5 Tonnen wiegenden Anhänger nicht? Was gilt wann und wo?
Alles nicht so einfach…
Für die Erlaubnis, mit einem Gespann 100 km/h fahren zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dann dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Eine Kraftfahrstraße ist laut §18 (1) Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine öffentliche Straße, auf der ausschließlich Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet.
Auf Bundesstraßen, Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug…
…muss entweder beschrieben sein als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger…
…muss
- für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
- so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung…
- darf nicht älter als sechs Jahre sein
- muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
- darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers. Um mit einem Pferdeanhänger mit einem Gesamtgewicht von 2 Tonnen 100 km/h schnell fahren zu dürfen, muss das Zugfahrzeug also mindestens ein Leergewicht von 1.818 kg aufweisen. Auf der Homepage von Humbaur gibt es einen Online-Rechner, in dem entweder das notwendige Leergewicht des Zugfahrzeuges oder das maximale Anhänger-Gesamtgewicht ermittelt werden kann. Mit Antischlingerkupplung erhöht sich der x-Faktor von 1,1 auf 1,2. Das bedeutet, dass auch ein leichteres Zugfahrzeug mit Pferdeanhänger die gewünschten 100 km/h fahren darf.
Der Anhänger benötigt:
- eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung), für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- ein anderes Bauteil bzw. eine selbständige technische Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder das Zugfahrzeug hat ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein des Pferdeanhängers muss einen Hinweis enthalten, dass er für den Tempo-100-Betrieb geeignet ist. Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung wie in Punkt 4 beschrieben, und soll der erhöhte x-Faktor 1,1 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Sind alle Voraussetzungen gegeben, stellt die Zulassungsstelle die gesiegelte Tempo-100-Plakette aus. Erst nachdem diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht wurde, darf man die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in den Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, kann die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Fazit
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, darf die Tempo-100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch genommen werden. Nach der alten Tempo-100-Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Europäische Regelungen
Wie die Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern aussehen, erfahren Sie hier.